Im Rahmen der Erneuerung von Fenstern und / oder Außentüren wird der erstmalige Einbau von Außentüren, Fenstern- und Fenstertüren, einschließlich außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen gefördert.
Dabei sind die Erneuerung und der Austausch begünstigt, sofern die Mindestanforderung aus energetischen Gesichtspunkten eingehalten werden. Die betrifft die folgenden Bereiche:
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren
Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung
Dachflächenfenster
Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz
Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz
Außentüren beheizter Räume
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