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Reisenebenkosten

 

Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Neben den Fahrtkosten, den Übernachtungs- und Verpflegungspauschbeträgen kannst du auch weitere Kosten absetzen, die dir im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Parkgebühren, Mautgebühren, Garagenmiete
  • Telefongebühren für berufliche Gespräche
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen
  • Gepäckaufbewahrungsgebühren
  • Kosten für den Ankauf von Devisen und Verlust beim Rückkauf
  • Schadensersatz infolge von Verkehrsunfällen
  • Schäden an Reisegepäck
  • Diebstahl von Gegenständen (beruflich genutzte Gegenstände, private Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken mitgenommen wurden, notwendige persönliche Reisegegenstände)

Nicht erstattet wird der Verlust von Geld oder Schmuck.

Für viele Reisenebenkosten gibt es keine Belege. Du kannst diese trotzdem in deiner Steuererklärung geltend machen. Fertige dafür einen Eigenbeleg mit Ort, Tag, Art und Betrag der Aufwendung an und reiche diesen ein.

Tipp

Solltest du den genauen Betrag eines Postens nicht kennen, schätze diesen. Viele Finanzämter erkennen einen geschätzten Betrag in plausibler Höhe an.

Was kann ich als Reisenebenkosten absetzen?

Feldhilfen

Bezeichnung

Gib hier an, welche Reisenebenkosten du erfassen willst.

Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel

  • Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort,
  • Parkgebühren,
  • Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren,
  • Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
  • Auslagen für berufliche Telefonate und
  • bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012),
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,
  • Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung,
  • Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit,
  • Kosten für Internetzugang im Hotel,
  • Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).
Betrag

Gib hier die Höhe der Aufwendungen an.

Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel

  • Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort,
  • Parkgebühren,
  • Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren,
  • Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
  • Auslagen für berufliche Telefonate und
  • bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012),
  • Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,
  • Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung,
  • Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit,
  • Kosten für Internetzugang im Hotel.
  • Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).