Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?
Öffne nach dem Einloggen in der Übersicht den Menüpunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier kannst du neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden.
Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von SteuerGo deine persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und dir in deinem Kundenkonto zur Verfügung stellen.
Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?
So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!
Auf dieser Seite wird dir eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.
Wenn du noch keine Berechtigung für den Datenabruf in deinem Kundenkonto bei SteuerGo erteilt hast, klicke einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten
Gib nun deinen Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und deine Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei SteuerGo einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.
Wichtig: Du kannst bei SteuerGo für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Hast du mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.
2. Freischaltung für den Datenabruf
Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird dir eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob du bereits bei ELSTER registriert bist oder nicht.
A. Du bist nicht bei ELSTER registriert:
Falls du nicht bei ELSTER registriert bist, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Du erhältst innerhalb von wenigen Tagen automatisch von deinem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").
Rufe nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei SteuerGo die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertrage den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätige die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt deine Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir dich per E-Mail. Alle Daten kannst du dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in deinen Steuerfall importieren. Sollte dein Finanzamt neue Daten für dich bereitstellen, benachrichtigen wir dich zukünftig automatisch.
Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.
Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall musst du erneut einen Antrag stellen.

B. Du bist bereits bei ELSTER registriert:
Wenn du bereits ein aktives ELSTER-Konto hast, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in deinem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhältst du in diesem Fall nicht automatisch.
Gehe wie folgt vor:
- Melde dich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
- Navigiere zu:
Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
- Wähle dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
- Erteile die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
"forium GmbH" (Betreiber von SteuerGo)
Damit ist SteuerGo berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen.
Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch SteuerGo abgerufen werden können. Du wirst anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Hinweis: Wenn dein ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), musst du dich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhältst du aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.


So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!
Wie schaltest du den Datenabruf frei, wenn du bereits bei ELSTER registriert bist?
Wenn du bereits ein aktives ELSTER-Konto hast, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in deinem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhältst du in diesem Fall nicht automatisch.
Gehe wie folgt vor:
- Melde dich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
- Navigiere zu:
Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
- Wähle dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
- Erteile die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
"forium GmbH" (Betreiber von SteuerGo)
Damit ist SteuerGo berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen.
Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch SteuerGo abgerufen werden können. Du wirst anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Hinweis: Wenn dein ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), musst du dich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhältst du aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.


Wie schaltest du den Datenabruf frei, wenn du bereits bei ELSTER registriert bist?
Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?
Du kannst mit SteuerGo die elektronischen Daten abrufen und direkt online einsehen oder als PDF Datei herunterladen. Gehe, nachdem Du Dich bei SteuerGo eingeloggt hast, auf den Punkt "Datenabruf".
In der Übersicht siehst Du, für wen bereits Berechtigungen für den Datenabruf eingetragen wurden. Ein Klick in der Spalte "Daten" öffnet eine Liste der bereitgestellten Daten.

Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?
Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?
Für den manuellen Datenabruf benötigst du ein ELSTER-Signaturzertifikat, das zugehörige Passwort sowie einen Abrufcode.
Sobald dir Zertifikat, Passwort und Abrufcode vorliegen, kannst du den Datenabruf starten und die elektronischen Daten direkt in deine Steuererklärung übernehmen. Die Daten werden dabei bei der Finanzverwaltung abgerufen und anschließend in deiner Steuererklärung bereitgestellt.
Wichtig: Eine Neueinrichtung des manuellen Datenabrufs ist seit 2025 über SteuerGo nicht mehr möglich. Wenn du den manuellen Datenabruf jedoch bereits früher eingerichtet hast, kannst du deine Daten weiterhin manuell aktualisieren und abrufen.
Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?
Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?
Du kannst den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie deinen Ehepartner, Lebensgefährten oder deine Kinder mit SteuerGo nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person dich ausdrücklich dazu autorisieren.
Starte in deinem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicke auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".
Trage nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten du zukünftig elektronisch über SteuerGo abrufen willst.
Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an dich weitergegeben hat, trage diesen in deinem Kundenkonto bei SteuerGo ein – jetzt kannst du die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.
Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.
Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?