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SteuerGo FAQs

 


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Abgabe der Steuererklärung

 



Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?

Du übermittelst Deine Steuerdaten sicher und verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder mit Deinem persönlichen Elster-Zertifikat oder dem Portalzertifikat von SteuerGo.

Eine Abgabe in Papierform ist seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich. Die Steuererklärung muss elektronisch übermittelt werden – vollständig und ohne Unterschrift.

Abgabearten im Überblick
  1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Du sendest Deine Steuererklärung vollständig digital mit Deinem Elster-Zertifikat. Ein Postversand entfällt.
  2. Online-Abgabe mit Identifikation
    Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine elektronische Übermittlung möglich – ganz ohne Ausdruck und Unterschrift.
Weitere Informationen
  • Die gewählte Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei SteuerGo.
  • SteuerGo informiert Dich automatisch, wenn gesetzlich vorgeschriebene Belege separat einzureichen sind.

Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?



Online-Abgabe mit Identifikation

Bei der Online-Abgabe mit Identifikation überträgt SteuerGo deine Steuerdaten sicher und verschlüsselt über die ELSTER-Schnittstelle direkt an das Finanzamt (SSL-Verbindung).

Da deine Daten in der Verwaltung elektronisch bearbeitet werden, ist eine vereinfachte Steuererklärung möglich: In der Regel musst du weniger Nachweise einreichen als bei der papiergebundenen Abgabe.

Identifikation vor Abgabe erforderlich

Damit du die Erklärung authentifiziert übermitteln kannst, ist eine digitale Identifikation gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 87d Abgabenordnung).

SteuerGo ist verpflichtet, vor der Datenübertragung deine Identität und Anschrift zu verifizieren. Dazu stehen verschiedene digitale Identifikationsmethoden zur Verfügung.

Nach der Übermittlung

Nach erfolgreicher Abgabe erhältst du:

  • eine Empfangsbestätigung als Nachweis, dass deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist,
  • sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF zur Dokumentation der übermittelten Daten.
Beleganforderung durch das Finanzamt

Sollte das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordern, kannst du diese komfortabel über die elektronische Belegnachreichung von SteuerGo direkt nach der Abgabe nachreichen – ohne Postversand.

Online-Abgabe mit Identifikation



Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat

Bei der Online-Abgabe mit persönlichem Zertifikat überträgt SteuerGo deine Steuerdaten direkt über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt – sicher und verschlüsselt per SSL-Verbindung.

Da die Bearbeitung vollständig elektronisch erfolgt, ist eine vereinfachte Steuererklärung möglich: In der Regel musst du weniger Belege einreichen als bei der klassischen Abgabe.

Voraussetzung: Persönliches ELSTER-Zertifikat

Für die papierlose Abgabe benötigst du ein kostenloses Zertifikat der Finanzverwaltung. Es ermöglicht die authentifizierte Übermittlung – ein unterschriebener Ausdruck ist nicht mehr erforderlich. Das Zertifikat kannst du ausschließlich auf www.elster.de beantragen.

Nach der Übermittlung

Nach erfolgreicher Abgabe erhältst du:

  • eine Empfangsbestätigung als Nachweis für die Übermittlung deiner Daten,
  • sowie die komprimierte Steuererklärung als PDF-Dokument für deine Unterlagen.
Beleganforderung durch das Finanzamt

Fordert das Finanzamt Belege an, kannst du diese bequem über die Funktion zur elektronischen Belegnachreichung (Belegnachreichung online) übermitteln – ganz ohne Postversand. Diese Funktion stellt dir SteuerGo direkt nach der Abgabe zur Verfügung.

Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat



Du willst Deine Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Wenn du einen Fehler in deiner Steuererklärung entdeckt hast, kannst du diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie du vorgehst, hängt davon ab, ob und wie deine Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt

Kein Problem – du kannst deine Daten in SteuerGo jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version deiner Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.

Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)

Auch in diesem Fall kannst du deine Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.

Tipp: Informiere dein zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass du eine korrigierte Erklärung senden. So vermeidest du, dass dein ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.

Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten

Liegt dir bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall musst du formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.

Ein entsprechendes Muster findest du in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.

Fragen oder Unterstützung?

Unser Kundenservice hilft dir gerne weiter: hilfe@steuergo.de

Auf Wunsch rufen wir dich auch gerne zurück.

Du willst Deine Einkommensteuererklärung erneut abgeben?



Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?

Wenn beim Senden deiner Steuererklärung wiederholt ein Fehler auftritt, wende dich bitte an unseren Kundenservice unter hilfe@steuergo.de und teile uns folgende Informationen mit:

  • Zeigt das System eine Fehlermeldung an? Falls ja, bitte eine kurze Beschreibung.
  • Datum und Uhrzeit, zu denen der Fehler aufgetreten ist
  • Verwendeter Browser (z. B. Firefox, Chrome, Edge – idealerweise mit Versionsnummer)
  • Verwendetes Betriebssystem (z. B. Windows, macOS, Linux)

Hinweis: Für eine optimale Nutzung von SteuerGo empfehlen wir die aktuellen Versionen von
Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Was mache ich, wenn das Senden fehlschlägt?