Feldhilfe: Erneuerung von Fenstern / Außentüren Geben Sie die Kosten für neue oder energetisch verbesserte Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Außentüren an. Begünstigt sein können zum Beispiel: Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung, Dachflächenfenster, Balkon- und Terrassentüren, Außentüren zu beheizten Räumen, energetische Verbesserungen an bestehenden Fenstern, Fenster und Türen an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz. Auch der erstmalige Einbau kann begünstigt sein. Voraussetzung ist, dass die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.