Registrieren Sie sich und entdecken Sie wie einfach Sie online Ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten.
Sehr gute Menüführung mit Zusammenfassung und Vorschlägen.
Oliver K.
aus Dillingen 02.04.2026 um 13:35
sehr schnell und einfach zu bearbeiten !
Siegfried K.
aus Ginsheim-Gustavsburg 02.04.2026 um 12:50
Alles zu meiner Zufriedenheit und das schon seit einigen Jahren... Besonders die einfache Handhabung des Programms, aber auch der Preis machen einem die Entscheidung leicht
Gertrude R.
aus Simbach am Inn 02.04.2026 um 11:56
Das die Bearbeitung jeder Zeit unterbrochen werden kann.
Mathias N.
aus Rostock 01.04.2026 um 20:26
Alles vollkommen in Ordnung:)
Susanne R.
aus Nottuln 01.04.2026 um 20:22
Habe leider nichts auszusetzen.
Kathrin S.
aus Meißen 01.04.2026 um 15:51
Es ist super einfach beschrieben
Mary M.
aus Lüdinghausen 01.04.2026 um 15:16
Komme gut klar mit Steuern Go.
Ralf H.
aus Heimenkirch 01.04.2026 um 12:45
Ganz einfach auszufüllen. Die Tipps sind leicht und verständlich.
Sandra B.
aus Seevetal 31.03.2026 um 18:17
Steuergo nutze ich jetzt schon mehrere Jahre. Funktioniert immer einwandfrei. Optimal für Laien.
Bernhard P.
aus Karlsfeld 31.03.2026 um 14:44
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.


