Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?
Öffnen Sie nach dem Einloggen in der Übersicht den Menüpunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier können Sie neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden.
Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von SteuerGo Ihre persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und Ihnen in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung stellen.
Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?
So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!
Auf dieser Seite wird Ihnen eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.
Wenn Sie noch keine Berechtigung für den Datenabruf in Ihrem Kundenkonto bei SteuerGo erteilt haben, klicken Sie einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten
Geben Sie nun Ihren Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei SteuerGo einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.
Wichtig: Sie können bei SteuerGo für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Haben Sie mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.
2. Freischaltung für den Datenabruf
Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird Ihnen eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob Sie bereits bei ELSTER registriert sind oder nicht.
A. Sie sind nicht bei ELSTER registriert:
Falls Sie nicht bei ELSTER registriert sind, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen automatisch von Ihrem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").
Rufen Sie nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei SteuerGo die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt Ihre Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.
Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.
Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

B. Sie sind bereits bei ELSTER registriert:
Wenn Sie bereits ein aktives ELSTER-Konto haben, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhalten Sie in diesem Fall nicht automatisch.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
- Navigieren Sie zu:
Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
- Wählen Sie dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
- Erteilen Sie die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
"forium GmbH" (Betreiber von SteuerGo)
Damit ist SteuerGo berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen.
Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch SteuerGo abgerufen werden können. Sie werden anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Hinweis: Wenn Ihr ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), müssen Sie sich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhalten Sie aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.


So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!
Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?
Wenn Sie bereits ein aktives ELSTER-Konto haben, erfolgt die Freischaltung des Datenabrufs direkt online in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto. Einen Freischaltcode per Post erhalten Sie in diesem Fall nicht automatisch.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal "Mein ELSTER" unter www.elster.de an.
- Navigieren Sie zu:
Formulare & Leistungen → Bescheinigungen verwalten → Bescheinigungen anderer Personen
- Wählen Sie dort den Bereich für "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" aus.
- Erteilen Sie die Berechtigung für folgenden Bevollmächtigten:
"forium GmbH" (Betreiber von SteuerGo)
Damit ist SteuerGo berechtigt, die beim Finanzamt gespeicherten elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen.
Nach der Freischaltung kann es bis zu 48 Stunden dauern, bis die Daten erstmals durch SteuerGo abgerufen werden können. Sie werden anschließend automatisch per E-Mail informiert.
Hinweis: Wenn Ihr ELSTER-Zugang nicht mehr aktiv ist (z. B. weil das Zertifikat abgelaufen ist), müssen Sie sich erneut registrieren. Im Rahmen der Registrierung erhalten Sie aus Sicherheitsgründen einen Teil der Aktivierungsdaten per Post.


Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?
Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?
Sie können mit SteuerGo die elektronischen Daten abrufen und direkt online einsehen oder als PDF Datei herunterladen. Gehen Sie, nachdem Sie sich bei SteuerGo eingeloggt haben, auf den Punkt "Datenabruf".
In der Übersicht sehen Sie, für wen bereits Berechtigungen für den Datenabruf eingetragen wurden. Ein Klick in der Spalte "Daten" öffnet eine Liste der bereitgestellten Daten.

Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?
Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?
Für den manuellen Datenabruf benötigen Sie ein ELSTER-Signaturzertifikat, das zugehörige Passwort sowie einen Abrufcode.
Sobald Ihnen Zertifikat, Passwort und Abrufcode vorliegen, können Sie den Datenabruf starten und die elektronischen Daten direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen. Die Daten werden dabei bei der Finanzverwaltung abgerufen und anschließend in Ihrer Steuererklärung bereitgestellt.
Wichtig: Eine Neueinrichtung des manuellen Datenabrufs ist seit 2025 über SteuerGo nicht mehr möglich. Wenn Sie den manuellen Datenabruf jedoch bereits früher eingerichtet haben, können Sie Ihre Daten weiterhin manuell aktualisieren und abrufen.
Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?
Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?
Sie können den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie Ihren Ehepartner, Lebensgefährten oder Ihre Kinder mit SteuerGo nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person Sie ausdrücklich dazu autorisieren.
Starten Sie in Ihrem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicken Sie auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".
Tragen Sie nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten Sie zukünftig elektronisch über SteuerGo abrufen wollen.
Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an Sie weitergegeben hat, tragen Sie diesen in Ihrem Kundenkonto bei SteuerGo ein – jetzt können Sie die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.
Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.
Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?