Gib hier die Höhe der Zuschüsse an, die Dir von Deiner Kranken- und / oder Pflegeversicherung bescheinigt wurden. Bitte erfasse hier die erhaltenen Zuschüsse zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherung.
Dazu gehören u. a. steuerfreie Zuschüsse
des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
der Künstlersozialkasse,
von Behörden und öffentlichen Stellen
aufgrund des Abgeordnetengesetzes.
Steuerfreie Zuschüsse mindern die abziehbaren Beiträge.
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