Feldhilfe:
Zuschuss zu den Beiträgen der Kranken- und / oder Pflegeversicherung
Geben Sie hier die Höhe der Zuschüsse an, die Ihnen von Ihrer Kranken- und / oder Pflegeversicherung bescheinigt wurden. Bitte erfassen Sie hier die erhaltenen Zuschüssen zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherung.
Dazu gehören u. a. steuerfreie Zuschüsse
des Arbeitgebers (bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung)
der Künstlersozialkasse,
von Behörden und öffentlichen Stellen
aufgrund des Abgeordnetengesetzes.
Steuerfreie Zuschüsse mindern die abziehbaren Beiträge.
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