Feldhilfe: (2024) in 2024 abzuziehender Erhaltungsaufwand Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): in 2024 abzuziehender Erhaltungsaufwand Bei größeren Erhaltungsaufwendungen musst du die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern kannst diese auf mehrere Jahre verteilen. Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um ein Baudenkmal oder um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.