Feldhilfe: in 2025 abzuziehender Erhaltungsaufwand Bei größeren Erhaltungsaufwendungen musst du die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern kannst diese auf mehrere Jahre verteilen. Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um ein Baudenkmal oder um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.