Du kannst hier angeben, zu welchem Prozentsatz du den Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (5.000 Euro pro Kind) für dich beanspruchen willst.
Wenn du für dein Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag hast, steht dir auch nur der halbe Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (50 %) zu.
Du kannst dich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für Schulgeldzahlungen einigen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware