Feldhilfe:
Der Höchstbetrag (5.000 Euro pro Kind) soll...
Du kannst hier angeben, zu welchem Prozentsatz du den Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (5.000 Euro pro Kind) für dich beanspruchen willst.
Wenn du für dein Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag hast, steht dir auch nur der halbe Höchstbetrag für Schulgeldzahlungen (50 %) zu.
Du kannst dich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für Schulgeldzahlungen einigen.
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