Feldhilfe: (2024) Winterbeschäftigungsumlage Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Winterbeschäftigungsumlage Hat Dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an. Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.