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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Winterbeschäftigungsumlage

Hat Dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den  "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.