Feldhilfe: Winterbeschäftigungsumlage Hat Dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an. Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.