Feldhilfe: Sind dir für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden? Wähle "ja", wenn du 2025 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt hast. Schulgeldabzug: Du kannst 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzungen: Du musst Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen. Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen. Erstattung: Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar. Beispiel: Wenn du 4.000 Euro Schulgeld gezahlt hast, kannst du 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.