Feldhilfe:
Verlustvortrag aus Steuerstundungsmodellen (§15b EStG)
Hier gibst du Verluste aus Steuerstundungsmodellen an. Diese dürfen ausschließlich mit künftigen positiven Einkünften aus demselben Modell verrechnet werden und sind in ihrer Verrechnung gesetzlich stark eingeschränkt.
Beispiel: Du hast 2024 an einem Fondsmodell teilgenommen, das steuerlich als Steuerstundungsmodell gilt, und machst 10.000 Euro Verlust. Dieser darf nur mit späteren Gewinnen aus genau diesem Modell ausgeglichen werden.
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