Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für Minijobber (geringfügige Beschäftigungsverhältnisse) an, die deine Hausverwaltung für den Wohnkomplex getragen hat. Dazu zählen z. B. Reinigungskräfte oder Gärtner, die auf Minijob-Basis beschäftigt werden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware