Feldhilfe:
Handelt es sich um eine ausländische Kranken- und Pflegeversicherung?
Wählen Sie "ja", wenn Ihr Kind bei einer ausländischen Kranken- oder Pflegeversicherung versichert ist.
Die Versicherung muss mit einer deutschen Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbar sein.
Beispiel: Ihr Kind ist während eines Auslandsstudiums in einem anderen EU-Land versichert. Wählen Sie hier "ja" aus.