In diesem Feld wird automatisch 60 % des Veräußerungsgewinns oder -verlusts angezeigt, der in Zeile 91 ermittelt wurde. Dieser Wert ergibt sich nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, bei dem 40 % des Betrags steuerfrei bleiben. Die Berechnung erfolgt gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG.
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