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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.

Alle Angaben kannst du bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.