Feldhilfe:
Hast du eine Risiko-Lebensversicherungen?
Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer privaten Risiko-Lebensversicherung geleistet hast.
Beiträge für Witwen- / Waisenrentenversicherungen und/oder in Sterbekassen kannst du hier ebenfalls eintragen.
Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht erreicht ist.
Wichtig: Gib diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in deiner Steuererklärung an. SteuerGo prüft für dich automatisch, ob du den Höchstbetrag bereits erreicht hast oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.
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