Feldhilfe: Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung Trage hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund einer freiwilligen Versicherung, einer Höherversicherung oder einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse). Gib nur Beiträge an, die Du selbst getragen hast. Beachte: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, musst Du hier nicht nochmal erfassen.