Feldhilfe: Hast du steuerfreien Arbeitslohn in Sonderfällen erhalten? Antworte mit "ja", wenn du im Ausland Arbeitslohn erhalten hast, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei ist. Typische Fälle: Tätigkeit für eine ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Behörde, Hochschule), Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland oder Zahlung durch eine ausländische Staatskasse, Steuerfreiheit laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).