Feldhilfe:
Sollen weitere anzurechnende Steuern (Zeile 43 bis 46) angegeben werden?
Wähle "ja", wenn auf Deine Erträge aus Lebensversicherungen bereits Steuern einbehalten wurden, die Du in der Steuererklärung anrechnen lassen möchtest.
Das betrifft zum Beispiel: Kapitalertragsteuer auf Auszahlungen aus Lebensversicherungen
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Diese einbehaltenen Beträge können Deine Steuerlast mindern und müssen dafür hier eingetragen werden.
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