Wenn du kirchensteuerpflichtig bist und auf deine Beteiligungserträge Kirchensteuer einbehalten wurde, kannst du diesen Betrag hier eintragen.
Auch die Kirchensteuer kann bei der Steuerveranlagung angerechnet werden. Du findest die Angabe meist zusammen mit der Kapitalertragsteuer auf der Bescheinigung.
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