Trage hier die Kapitalertragsteuer ein, die bereits auf Deine Beteiligungserträge einbehalten wurde und jetzt auf Deine Einkommensteuer angerechnet werden soll.
Die entsprechenden Beträge findest Du z. B. in einem Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.
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