Feldhilfe: Zeile 29 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne Gib hier die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen an. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.