Trage hier die Höhe deiner Kapitalerträge ein, bei denen bereits Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (z. B. durch eine Bank oder die ausschüttende Gesellschaft).
Das betrifft z. B. Gewinnausschüttungen oder Zinsen, die du aus einer Beteiligung erhalten hast, wenn:
Deine Erträge durch einen Feststellungsbescheid vom Finanzamt ermittelt wurden und
innerhalb der Beteiligung bereits Kapitalertragsteuer abgeführt wurde.
Typische Beispiele:
Ausschüttung aus einem geschlossenen Fonds (z. B. KG) mit einbehaltener Kapitalertragsteuer
Erträge aus einer atypisch stillen Beteiligung, bei der Kapitalertragsteuer einbehalten und ein Feststellungsbescheid erstellt wurde
Kapitalerträge aus einer Erbengemeinschaft, sofern diese als Beteiligung mit Feststellungsbescheid behandelt wird und Steuerabzug erfolgte
Hinweis: Trage nur den Anteil ein, der auf dich entfällt – so wie er im Feststellungsbescheid steht.
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