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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Hat <%0100301%> 2025 laufende Hinterbliebenenbezüge erhalten?

Wählen Sie "ja", wenn Sie 2025 begünstigte Hinterbliebenenbezüge erhalten haben und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag beantragen möchten.

Wählen Sie "nein", wenn Sie keine solchen Bezüge erhalten haben oder nur eine normale Witwen-, Witwer- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Die normale gesetzliche Witwenrente oder Waisenrente zählt nicht zu den begünstigten Hinterbliebenenbezügen.

Beispiele

  • Sie erhalten eine Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung: kein Anspruch → Antwort "nein".
  • Sie erhalten eine Hinterbliebenenrente wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls: Anspruch möglich → Antwort "ja".