Feldhilfe:
Wurden Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen für <%f125%> direkt gezahlt?
Wenn du für die unterstützte Person Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen direkt an die Krankenversicherung bezahlt hast, wähle "ja" aus.
Dies ist der Fall, wenn die unterstützte Person zwar Versicherungsnehmer ist, du aber die Beiträge direkt an die Krankenversicherung bezahlst. Diese Zahlungen gehören dann ebenfalls zu den Unterhaltsaufwendungen.
Wichtig: Die Beiträge solltest du separat erfassen, da sich der Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen um die geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen erhöht.
Bezahlt dagegen die unterstützte Person die Beiträge selbst aus den Unterstützungszahlungen, die du an diese Person leistest, musst du die Frage verneinen.
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