Gib hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei dir gewohnt hat und du für Unterkunft und Verpflegung gesorgt hast (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).
Wichtig:
Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.
Beispiel: Dein Kind zieht im März 2025 wieder bei dir ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025
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