Feldhilfe:
Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...
Wähle bitte aus, ob die unterstützte Person bzw. die unterstützten Personen
in Deinem Haushalt in Deutschland,
in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
in einem anderen Haushalt im Ausland
leben.
Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Du gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet bist.
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