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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Religion

Geben Sie hier an, welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2025 angehört haben.

Haben Sie im Laufe des Jahres die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie bitte die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2025 angehörten.

Sind Sie im Jahr 2025 aus der Kirche ausgetreten, wählen Sie die Religionsgemeinschaft aus, der Sie zuletzt angehörten. Geben Sie zusätzlich den Zeitraum Ihrer Mitgliedschaft an. Für die Zeit nach dem Kirchenaustritt fällt keine Kirchensteuer mehr an.

Keine Kirchensteuerpflicht:
Wählen Sie "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig", wenn Sie:

  • im gesamten Jahr keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörten oder
  • im Jahr 2025 ausschließlich im Ausland lebten und deshalb nicht kirchensteuerpflichtig waren.

Sonstige Religionsgemeinschaft:
Ist Ihre Religionsgemeinschaft nicht in der Liste enthalten, aber kirchensteuerberechtigt, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus.

Geben Sie anschließend die genaue Bezeichnung der Religionsgemeinschaft im zusätzlich angezeigten Feld ein.

SteuerGo berechnet die Kirchensteuer in diesem Fall entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.