Feldhilfe:
Wird ein Nachweis (z.B. bei erstmaliger Beantragung) beigefügt?
Wählen Sie "ja", wenn Sie den Hinterbliebenen-Pauschbetrag für 2025 erstmals beantragen und die entsprechenden Nachweise noch nicht beim Finanzamt eingereicht wurden.
Als Nachweis genügt in der Regel ein Rentenbescheid oder eine Bescheinigung des Versorgungsträgers.
Wählen Sie "nein", wenn Sie den Pauschbetrag bereits in den Vorjahren erhalten haben und die Nachweise dem Finanzamt schon vorliegen.