Feldhilfe: Betrag Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an. Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere: Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften Schuldzinsen für Bauspardarlehen Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen; Erbbauzinsen Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Sie bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchen Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages Bereitstellungszinsen Zinsen, die Sie als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen müssen Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate.