Gib hier z.B. die Anschrift Deiner Wohnung an, in der Du einen oder mehrere Räume untervermietet hast.
Vermietest Du einzelne Räume in Deiner selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielst Du grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.
Allerdings musst Du nur den Gewinn versteuern, den Du erzielt hast. Um den Überschuss zu ermitteln, musst Du den Mieteinnahmen die Vermietungsausgaben gegenüberstellen, die Du für die Untervermietung hattest und die Du abziehen darfst.
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