Als Datum des Eigentumsübergangs zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten auf dich übergegangen sind. Gib folglich das Datum an, zu dem das Objekt an dich übergeben wurde und du dieses auch nutzen konntest. Dieses ist nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.
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