Feldhilfe:
Wer hat die Betreuungskosten bezahlt?
Wählen Sie aus, wer die Kinderbetreuungskosten tatsächlich bezahlt hat.
Grundsätzlich kann nur der Elternteil die Kosten steuerlich geltend machen, der die Aufwendungen selbst getragen hat.
In Patchwork-Familien sollten die Kosten möglichst vom leiblichen Elternteil bezahlt werden.