Feldhilfe:
Gesamtsumme der Erstattungen
Wählen Sie "ja", wenn Sie steuerfreie Erstattungen oder Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten erhalten haben, z. B. von Ihrem Arbeitgeber.
Steuerfreie Erstattungen mindern die abziehbaren Kinderbetreuungskosten und müssen daher angegeben werden.
Hierzu zählen z. B. Zuschüsse zu Kindergarten-, Kita-, Krippen- oder Hortgebühren sowie zur Betreuung durch Tagesmütter.
Arbeitgeberzuschüsse sind grundsätzlich nur für noch nicht schulpflichtige Kinder steuerfrei möglich.