Feldhilfe:
Gezahlte Betreuungskosten
Die einzelnen Kinderbetreuungskosten erfassen Sie auf der nächsten Seite "Gezahlte Betreuungskosten".
Hierzu zählen z. B. Kosten für:
- Kindergarten-, Kita- oder Krippengebühren
- Hort oder Ganztagsbetreuung
- Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair
- Ferien- oder Nachmittagsbetreuung
Nicht abziehbar sind z. B. Essensgeld, Nachhilfeunterricht sowie Musik-, Sport- oder Freizeitkurse.
Berücksichtigt werden nur tatsächlich gezahlte und nicht erstattete Betreuungskosten.