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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Sind Ihnen Kinderbetreuungskosten für <%0500107%> entstanden?

Wählen Sie "ja", wenn Ihnen im Veranlagungszeitraum 2025 Kosten für die Betreuung Ihres Kindes entstanden sind, z. B. für Kindergarten, Kita, Hort, Tagesmutter, Babysitter oder Au-pair.

Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich bis zum 14. Geburtstag des Kindes steuerlich abziehbar.

Bei Kindern mit Behinderung ist ein Abzug auch über das 14. Lebensjahr hinaus möglich, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.