Feldhilfe:
Wir beantragen als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge.
Wählen Sie "ja", wenn der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf Sie als Stief- oder Großelternteil übertragen werden sollen.
Voraussetzungen für die Übertragung:
- Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
- Sie leisten tatsächlich Unterhalt für das Kind oder Enkelkind.
Zusätzlich müssen die leiblichen Eltern der Übertragung zustimmen. Reichen Sie hierfür bitte die „Anlage K“ mit der Steuererklärung ein.