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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Wir beantragen als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge.

Wählen Sie "ja", wenn der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf Sie als Stief- oder Großelternteil übertragen werden sollen.

Voraussetzungen für die Übertragung:

  • Sie haben das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen oder
  • Sie leisten tatsächlich Unterhalt für das Kind oder Enkelkind.

Zusätzlich müssen die leiblichen Eltern der Übertragung zustimmen. Reichen Sie hierfür bitte die „Anlage K“ mit der Steuererklärung ein.