Wähle "ja", wenn du 2025 Erträge aus Investmentfonds hattest, bei denen keine deutsche Bank automatisch Steuern einbehalten hat. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Fonds nicht bei einer deutschen Bank verwahrt wurden, sondern z. B. im Ausland liegen oder über ausländische Broker geführt werden.
Das ist zum Beispiel der Fall bei:
Erträgen aus ausländischen Fonds
Gewinnen aus dem Verkauf von ausländischen Fondsanteilen
Thesaurierenden Fonds (Erträge werden einbehalten), wenn keine deutsche Bank Steuern abgeführt hat
Depots bei ausländischen Brokern (z. B. eToro, Revolut Trading, Degiro, Interactive Brokers), die keinen deutschen Steuerabzug vornehmen
In diesen Fällen musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP-INV angeben.
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