Feldhilfe: 22. b) Arbeitgeberanteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen Trage hier den Betrag aus Zeile 22 b) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein: "Arbeitgeberanteil/-zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen" SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Du musst keine weiteren Angaben machen.