Feldhilfe:
Hast du Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (z. B. Riester), Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen erhalten - aus dem In- oder Ausland?
Wähle "ja", wenn du im Jahr 2025 Leistungen aus einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag oder einer betrieblichen Altersversorgung erhalten hast – unabhängig davon, ob die Zahlungen aus Deutschland oder dem Ausland stammen.
Leibrenten aus der betrieblichen Altersversorgung, z. B.
von Zusatzversorgungskassen wie der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder
einer ZVK (z. B. für kommunale Arbeitnehmer).
Diese Leistungen gehören steuerlich nicht zur gesetzlichen Rente, sondern zur geförderten Altersvorsorge und sind in der Regel voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG bzw. § 22 Nr. 1 EStG, je nach Vertragsart).
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware