Feldhilfe:
Willst du mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche geltend machen?
Wähle "ja" aus, wenn Du mehr als eine Familienheimfahrt pro Woche steuerlich geltend machen willst.
In diesem Fall kannst Du keine Werbungskosten (Kosten der Zweitwohnung, Verpflegungskosten, etc.) im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Erfasse die Fahrten unter "Fahrtkosten zur Arbeit".
Du kannst diese Wahl für jede doppelte Haushaltsführung getrennt einmal jährlich treffen.
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