Feldhilfe:
Ist dem doppelten Haushalt unmittelbar eine Auswärtstätigkeit vorausgegangen?
Wähle "ja", wenn direkt vor Beginn der doppelten Haushaltsführung eine Auswärtstätigkeit am selben Ort stattgefunden hat und du dafür Verpflegungspauschalen geltend gemacht hast.
Unmittelbar bedeutet: Die Auswärtstätigkeit endete direkt vor dem Beginn des doppelten Haushalts – ohne Unterbrechung.
Wähle "nein", wenn:
keine Auswärtstätigkeit vorausgegangen ist oder
zwischen Auswärtstätigkeit und doppeltem Haushalt eine Pause von mindestens vier Wochen lag.
Wichtig: Die Tage der Auswärtstätigkeit werden auf die 3-Monatsfrist für Verpflegungspauschalen angerechnet. Wenn du bereits für 90 Tage oder mehr Verpflegungsmehraufwand angesetzt hast, können für die anschließende doppelte Haushaltsführung keine weiteren Verpflegungspauschalen berücksichtigt werden.
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