Hast Du steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter erhalten, gib die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis 3.000 Euro sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.
Hinweis: Wenn Du Beträge über 3.000 Euro angibst, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Deine Steuererklärung übernommen.
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